Frauenleiche, eingewickelt in einem Stoffbündel, in Berlin Wedding gefunden
25.06.2018 um 21:28Anzeige
Das Paar hätte beschlossen, Marianne M. „schrittweise zu Tode zu quälen, um sich daran zu ergötzen und Dominanzgefühle auszuleben“,Baut die Verteidigung des Angeklagten auf
Es sei zu einer Prügelei zwischen den Frauen gekommen. Aus Eifersucht.Weitere Details:
Gestorben ist die 55-Jährige letztlich an Hirnblutungen infolge der grausamen Misshandlungen.
Die Angeklagten und das Opfer hatten sich einige Monate vor der Tat kennengelernt, vermutlich im Drogenmilieu am Kottbusser Tor. Bei diversen Treffen soll es auch immer wieder zu sexuellen Handlungen gekommen sein.
Der Prozess wird am 5. Juli fortgesetzt.
emz schrieb:Es sei zu einer Prügelei zwischen den Frauen gekommen. Aus Eifersucht.ich hab das nicht in deinem verlinkten artikel finden können.
DEFacTo schrieb:ich hab das nicht in deinem verlinkten artikel finden können.Weil es hierzu auch keinen Link gab, den ich eingestellt hatte, war das auch nicht zu finden :D
Misetra schrieb:Im Tagesspiegel-Artikel gibt es dann noch etwas mehr Hintergrundinformationen:
https://www.tagesspiegel.de/berlin/berliner-landgericht-prozess-nach-leichenfund-in-wedding/22748088.html (Archiv-Version vom 28.06.2018)
emz schrieb:Bei dem Mord war mit sehr großer Brutalität vorgegangen worden. Der Hintergrund waren besondere sexuelle Neigungen, die aus dem Ruder gelaufen waren.Dann vermute ich aber, dass vielleicht die Angehörigen gegen die Berichterstattung vorgegangen sind, und die Medien dann auch keine Lust mehr hatten, überhaupt noch über den Fall zu berichten.
Im Vorfeld war der vollständige Name des Opfers durch die Medien gegangen. Da ist es naheliegend, dass man mit Rücksicht auf die Hinterbliebenen nicht weiter berichtet.
emz schrieb:Im Vorfeld war der vollständige Name des Opfers durch die Medien gegangen. Da ist es naheliegend, dass man mit Rücksicht auf die Hinterbliebenen nicht weiter berichtet.Prozesse finden öffentlich statt. Urteile werden im Namen des Volkes gesprochen und veröffentlicht.
frauZimt schrieb:Prozesse finden öffentlich statt. Urteile werden im Namen des Volkes gesprochen und veröffentlicht.Es gibt Prozesse, bei denen die Öffentlichkeit ausgeschlossen wird. Halte ich in diesem Fall für möglich.
... muss doch zumindest das Urteil veröffentlicht worden sein. Das geschieht dann per Aushang im Gericht, nehme ich an?
Eigentlich sieht es doch nach einer Verschiebung aus.
emz schrieb:Nein, Urteile werden nicht im Gericht ausgehängt.
hahnundhenne schrieb:Ein Urteil im Namen des Volkes gesprochen ist öffentlich verkündet! Somit wird der Urteilsspruch nicht ausgehängt.@emz
hahnundhenne schrieb:Urteile werden immer öffentlich verkündet ( gesprochen ); auch dann wenn Prozesse nichtöffentlich verhandelt werden.Das ist natürlich klar. Es gibt Prozesse, die unter der Ausschluss der Öffentlichkeit stattfinden. Oder Teile des Prozesses, wenn es um Missbrauch an Kindenr geht und Punkt eins: wenn der Täter minderjährig ist.