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Sicherheitsdienst

125 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Polizei, Sicherheitsdienst, Streife ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Gaap ehemaliges Mitglied

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Sicherheitsdienst

24.04.2015 um 04:41
@rgnf

Also entweder hab ich mich unglücklich ausgedrückt oder keine Ahnung. So wie du es schreibst, stimmt es jedenfalls.

Also nochmal. Er ist berechtigt dazu, dich aufzufordern, deine Tasche zu öffnen oder dich als Person kontrollieren zu lassen. Aber du musst nicht. Dann darf er dich aber des Sicherheitsbereiches verweisen. Weigerst du dich weiterhin, MUSS er die Polizei dazuziehen.

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Sicherheitsdienst

24.04.2015 um 05:18
@Gaap
Na, dann sind das keine hoheitlichen Aufgaben.
Ich darf dich ja auch bitten, mir deine Taschen zu zeigen, wenn du in meine Wohnung willst.
Willst du mir die Taschen nicht zeigen, dann darf ich dir den Zugang verweigern.
Willst du trotzdem weiter in meine Wohnung, dann sollte ich die Polizei rufen, damit du endlich von dannen ziehst.


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Gaap ehemaliges Mitglied

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Sicherheitsdienst

24.04.2015 um 07:55
@rgnf
Luftsicherheitsgesetz (LuftSiG)
§ 5 Besondere Befugnisse der Luftsicherheitsbehörden
(1) Die Luftsicherheitsbehörde kann Personen, welche die nicht allgemein zugänglichen Bereiche des Flugplatzes betreten haben oder betreten wollen, durchsuchen oder in sonstiger geeigneter Weise überprüfen. Sie kann Gegenstände durchsuchen, durchleuchten oder in sonstiger geeigneter Weise überprüfen, die in diese Bereiche verbracht wurden oder werden sollen. Die Luftsicherheitsbehörde kann die Orte, an denen die Sicherheitskontrollen stattfinden, durch bewaffnete Polizeivollzugsbeamte schützen, die Sicherheitsbereiche des Flughafens bestreifen und gefährdete Flugzeuge durch bewaffnete Standposten sichern.
(2) Die Luftsicherheitsbehörde kann Fluggäste, Mitarbeiter der Flugplatzbetreiber, der Luftfahrtunternehmen und anderer Unternehmen sowie sonstige Personen, die nicht allgemein zugängliche Bereiche des Flugplatzes betreten haben oder betreten wollen, insbesondere anhalten und aus diesen Bereichen verweisen, wenn diese Personen

1.
ihre Berechtigung zum Betreten nicht nachweisen,
2.
eine Durchsuchung ihrer Person und mitgeführter Gegenstände oder deren Überprüfung in sonstiger geeigneter Weise durch die Luftsicherheitsbehörde nach den in § 11 Abs. 1 genannten Gegenständen ablehnen oder
3.
in § 11 Abs. 1 genannte Gegenstände oder sonstige Gegenstände, die bei der Durchsuchung oder Überprüfung festgestellt werden und die sich zu Angriffen auf Personen oder zur Beschädigung von Luftfahrzeugen eignen, nicht außerhalb des nicht allgemein zugänglichen Bereiches des Flugplatzes zurücklassen oder nicht dem Luftfahrtunternehmen zur Beförderung übergeben.

(3) Die Luftsicherheitsbehörde kann Fracht, aufgegebenes Gepäck, Postsendungen und sonstige Gegenstände, die in die nicht allgemein zugänglichen Bereiche des Flugplatzes verbracht wurden oder verbracht werden sollen, nach den in § 11 Abs. 1 genannten Gegenständen durchsuchen, durchleuchten oder in sonstiger geeigneter Weise überprüfen. Bei Postsendungen findet Satz 1 mit der Maßgabe Anwendung, dass diese nur geöffnet werden dürfen, wenn bestimmte Tatsachen die Annahme begründen, dass sich darin Gegenstände befinden, deren Beförderung gegen § 11 Abs. 1 oder § 27 des Luftverkehrsgesetzes verstößt.
(4) Die Luftsicherheitsbehörde darf innerhalb der Geschäfts- und Arbeitsstunden Betriebs- und Geschäftsräume betreten und besichtigen, soweit dies zur Durchführung der Sicherheitsmaßnahmen gemäß den Absätzen 2 und 3 erforderlich ist. Außerhalb der Geschäfts- und Arbeitsstunden dürfen diese Räume nur zur Verhütung dringender Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung betreten und besichtigt werden.
(5) Die Luftsicherheitsbehörde kann geeigneten Personen als Beliehenen die Wahrnehmung bestimmter Aufgaben bei der Durchführung der Sicherheitsmaßnahmen gemäß den Absätzen 1 bis 4 übertragen. Die Beleihung kann jederzeit widerrufen werden. Der Beliehene ist im Rahmen der ihm übertragenen Aufgaben und der sonst geltenden Gesetze befugt, die erforderlichen Maßnahmen zu treffen.
(6) Die Aufgaben und Befugnisse der Polizeivollzugsbehörden bleiben unberührt.
In RLP ist es beispielsweise der Fall, dass Luftsicherheitsassistenten im Auftrag der Luftsicherheitsbehörde agieren.
In Hessen wiederrum ist die übergestellte Behörde die Bundespolizei selbst.


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24.04.2015 um 10:04
Ich hab auch schon im Sicherheitsdienst gearbeitet und so ganz kann ich die eine oder andere Meinung hier nicht nachvollziehen. Erstmal sind die Aufgabengebiete von Sicherheitskräften heutzutage breit gefächert. Man findet sie in fast allen Bereichen. Heuzutage werden um mal einige zu nennen: Kaufhäuser,Discos,Konzertveranstaltung Firmengelände, Bahnhöfe, Bus und Bahn , U- Bahn , Flughäfen,Ämter, Gerichte,Baustellen, Banken ja sogar Kasernen ,wie zB. die Bundeswehr von Sicherheitskräften bewacht. Die Meinung, dass das alles nur hirnlose Muckibubis sind , teile ich überhaupt nicht.
Bei Sicherheitskräften gibt es natürlich auch schwarze Schafe, aber die gibt es auch bei den Soldaten oder bei der Polizei eben genauso.
Auch Taschenkontrollen durchführen darf eine Sicherheitskraft , wenn es der Auftraggeber so will, wie zB. bei Flughäfen, Gerichten,Kaufhäuser usw.
Selbstverständlich kann man es verweigern eine Taschenkontrolle durchführen zu lassen, allerdings darf die Sicherheitskraft einem dann auch den Zutritt verweigern. Wie oben beschrieben sind zB Luftsicherheitsassistenten der Luftfahrtbehörde unterstellt und haben damit ausgewiesene Rechte ihre Aufgaben durchführen zu dürfen.
Auch was Ihr schreibt , dass Festnahmen durch eine Sicherheitskraft verboten ist, stimmt nicht. Als erstes einmal haben sie Jedermannsrechte und dürfen genauso jemanden festnehmen, der eine Straftat begeht, auf frischer Tat ertappt wurde und seine Identität bisher nicht festgestellt werden konnte, wie JEDER andere auch. Erst wenn die Polizei eintrifft, oder sich die Person ausweist und somit die Identität festgestellt wurde, muss man ,die Person gehen lassen. Dieses Recht hat übrigens ein JEDER (somit auch Zivilisten bzw.Privatpersonen) daher nämlich auch der Begriff Jedermannsrecht.
Im übrigen benehmen sich Privatpersonen oft viel schlimmer als es Sicherheitskräfte tun würden. Habe selbst schon erlebt, bei der Observation eines Einkaufmarktes ( nachts, wegen erhöhter Einbruchgefahr) dass eine betrunkene Person einfach an die Wand des Einkaufmarktes gepinkelt hat, obgleich er hätte wissen müssen, dass es dort Aussenkameras gibt und man dieses Urinieren perfekt auf Kamera sieht.Auf die Idee sich irgendwo ein dunkleres weniger auffälliges Objekt zu suchen zum urinieren , ist der gar nicht erst gekommen.
Ich glaube beim Oktoberfest können die Kräfte dort ein Lied davon singen. Man glaubt gar nicht, wie sich manche Menschen benehmen , wenn sie etwas alkoholisiert sind.
Man glaubt gar nicht, wie schnell Menschen Kameras übersehen bzw. diese gar nicht mehr wahrnehmen, oder sich bereits daran gewohnt haben.


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24.04.2015 um 11:12
@Maverick119
Ich hab jetzt nicht gelesen, dass jemand das Jedermann-Recht auf Festnahme bestritten hätte, ich erinnere mich eher, dass das schon erwähnt wurde.

Kann aber sein, dass ich einen Post überlesen habe.


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Sicherheitsdienst

24.04.2015 um 12:11
@rgnf
Ich hab Bezug genommen dazu, was von @Kc geschrieben wurde, siehe:
@Kc
Zitat von KcKc schrieb am 19.04.2015:Meines Wissens sind Securities außerhalb ihres genau definierten Aufgabenbereiches, in dem sie weisungsbefugt sind, also beispielsweise auf einem zu bewachenden Gelände, nichts weiter, als normale Bürger.

Ich hab auch das Recht, einen Randalierer festzuhalten und beispielsweise zum Eigenschutz zu fesseln. Aber ich darf ihn nicht im Sinne der Polizei festnehmen, inhaftieren und so.
Zitat von KcKc schrieb am 18.04.2015:Securities dürfen auch nicht mehr, als jeder gewöhnliche Bürger.
Polizisten dagegen übernehmen die Ausübung hoheitlicher Aufgaben. Sie dürfen Menschen festnehmen, verhören, bei Verbrechen ermitteln, Schusswaffen gebrauchen, Weisungen erteilen und noch diverse Dinge mehr.
Grundsätzlich bin ich der Meinung, dass die staatliche Gewalt auf keinen Fall privatisiert werden darf oder ähnliches.
Nichts gegen gute Sicherheitsdienstler, aber es gibt Bereiche, da will ich nur offizielle, verlässliche Polizei.
Zitat von KcKc schrieb am 19.04.2015:Aber die dürfen keine Autos mit Blaulicht fahren, die dürfen niemanden ,,polizeilich befragen", die dürfen keinen inhaftieren, Strafzettel verteilen, Platzverweise für öffentliche Orte aussprechen oder ähnlichen Kram.
Zitat von KcKc schrieb am 20.04.2015:Aber das ist ja dann immer noch ein sehr begrenzter Bereich, nicht wahr? Diese Sicherheitsleute können nicht einfach in die Stadt fahren und dort jemanden festnehmen. Ich sehe da keinen großen Unterschied zu den ganz gewöhnlichen Aufgaben eines Sicherheitsunternehmens, da ändern sich aus meiner Sicht einfach nur Definitionen. Also eigentlich nur Formalia.
Das stimmt einfach so nicht.
Warum sollte man, wenn man Sicherheitskraft ( auch ausserhalb seines Einsatzgebietes oder, selbst wenn man nur Zivilist , Privatperson) ist, niemanden festnehmen dürfen ,wenn man beobachtet hat, wie jemand eine Straftat begeht , ihn auf frischer Tat ertappt hat und seine Identität noch nicht festgestellt wurde ?
Man darf ihn verhaften und festhalten ,bis entweder die Polizei da ist , oder er sich ausgewiesen hat.
Das darf man !
Ein Bahnhof bzw. ein Bahnsteig ist auch ein öffentlicher Platz und trotzdem darf das Sicherheitspersonal jemanden vom Bahnhof verweisen, wenn er gegen die Ordnung des Bahnhofs und damit gegen die DB Sicherheitsauflagen verstösst.
Beobachtet man zB wie einige Holligans randalieren , oder eine andere Gruppe,dann darf man sogar Hausverbot bzw. Platzverbote aussprechen.Selbst das Zugpersonal darf Passagiere die Weiterfahrt verwehren , wenn diese zB. das Abteil verwüstet haben , damit Sachschaden entstanden ist.
Dazu braucht es keine Polizeiaufgaben das darf auch das einfache Sicherheitspersonal oder auch die Zugbegleiter etc.
Bei einem Flugzeug darf sogar die Stewardess einen Passagier des Flugzeugs verweisen, wenn er zB. sie anfasst , beleidigend wird randaliert etc.
Selbst wenn man ins Kino geht und dort randaliert , grob die Sitze verunreinigt etc. die dürfen einem dann des Kinos verweisen ,sogar Hausverbot erteilen.
Will einfach damit sagen: Die Polizei muss nicht immer herangezogen werden , nur um Platzverweise, Hausverbote etc. auszusprechen. Das einfache Personal darf das auch.Strafzettel verteilen macht oft Sicherheitspersonal des Ordnungsamtes.
Auch jemanden festnehmen darf man, wenn o. g. Regeln erfüllt sind.
Die Security darf auch eine Streife in die Stadt schicken, wenn dort zB ein Gebäude des Auftraggebers ist, das bedroht wird überfallen oder verwüstet zu werden , die dürfen SEHRWOHL dann auch Verhaftungen vornehmen, wenn sie noch vor der Polizei dort eintreffen, die Täter auf frischer Tat ertappen und diese sich noch nicht ausgewiesen haben.
Selbst Schusswaffengebrauch darf ausgebildetes Sicherheitspersonal Geld u Wertfahrer, zB bei Überfall des Geldtransporters, bei Kasernen, militärischen Einrichtungen, dürfen die sich nötigenfalls auch mit Schusswaffen verteidigen.


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Sicherheitsdienst

24.04.2015 um 12:23
Zitat von Maverick119Maverick119 schrieb:Das stimmt einfach so nicht.
Eigentlich stimmt das schon. Er sagt dem Grunde nach das selbe wie Du. Nämlich dass außerhalb von bereichen, in denen z.B. ein Hausrecht gilt und der Wachdienst dieses Hausrecht durchsetzen darf, er so wie jeder andere Bürger berechtigt ist.
Ein Bahnhof ist kein öffentlicher Platz (wie eine öffentliche Straße z.B.). Die Bahn hat dort das Hausrecht und sie darf dieses unter Zuhilfenahme von Dritten durchsetzen.
Zitat von Maverick119Maverick119 schrieb:die dürfen SEHRWOHL dann auch Verhaftungen vornehmen
Aber eben nur im Rahmen des § 127 StPO. So wie jeder andere Mensch auch.
Zitat von Maverick119Maverick119 schrieb: zB bei Überfall des Geldtransporters, bei Kasernen, militärischen Einrichtungen, dürfen die sich nötigenfalls auch mit Schusswaffen verteidigen.
Aber nur im Rahmen einer Notwehrhandlung. So wie auch jeder Dritte (der grundsätzlich zu Führen einer Schusswaffe berechtigt ist).


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24.04.2015 um 13:41
@kleinundgrün
Ja , das stimmt schon. Vielleicht hat sich @Kc nur etwas unglücklich ausgedrückt, sodass man es missverstehen konnte.
Im Grund genommen stimmt das, ein Bahnhof ist kein öffentlicher Platz , das habe ich wohl etwas unglücklich formuliert, denn die Bahn hat dort das Hausrecht.
Also nichts für ungut und Danke für den Hinweis @kleinundgrün


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Sicherheitsdienst

24.04.2015 um 19:52
@Maverick119

Ein Sicherheitsmann oder eine Sicherheitsfrau hat außerhalb seines Aufgabenbereichs nicht mehr Rechte, als jeder andere Bürger auch.

Wenn ein Sicherheitsdienst eine Schule bewacht und ich das Schulgelände betrete, DANN darf der mich unter anderem kontrollieren (Ausweiskontrolle, Untersuchung auf Waffen etc.), mich des Geländes verweisen oder auch festsetzen, bis die Polizei kommt.

Gehe ich lediglich auf der gegenüberliegenden Straßenseite am Gelände vorbei, dürfen diese Securities überhaupt nichts mit mir machen. Ausweiskontrolle? Festhalten? Weil ich etwas ,,ausländisch" aussehe oder weil die Herren, warum auch immer, glauben, ich könnte irgendeine Straftat planen? :D

Die dürfen sich dann mindestens über eine Anzeige samt Schadenersatzforderungen wegen Freiheitsberaubung und eventueller Körperverletzung freuen!

Denn sie sind KEINE Polizisten!


Und auch innerhalb ihrer Aufgabengebiete haben Sicherheitsleute einen engen, rechtlichen Rahmen, nach dem sie handeln dürfen.


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Sicherheitsdienst

24.04.2015 um 20:23
@Kc
Zitat von KcKc schrieb:Wenn ein Sicherheitsdienst eine Schule bewacht und ich das Schulgelände betrete, DANN darf der mich unter anderem kontrollieren (Ausweiskontrolle, Untersuchung auf Waffen etc.), mich des Geländes verweisen oder auch festsetzen, bis die Polizei kommt.
Nein das ist so nicht ganz richtig .
Die dürfen dich des Geländes verwiesen und / oder vorläufig festnehmen.

Ausweispflichtig bist du nur Beamten gebenüber die mit hoheitlichen Aufgaben betraut sind , sprich der Polizei , Zoll ...
Aber die sind auch ausweispflichtig dir gegenüber , und darauf sollte man immer bestehen sofern man den Beamten nicht kennt .

Security Leute vertreten nur das Hausrecht des Eigentümers der sie beauftragt hat, auch wenn die noch so tolle und eindrucksvolle Uniformen anhaben sind sie relativ zu vernachlässigen.

Vorläufig festnehmen kann jeder jeden wenn ein Delikt vorliegt , das ist bürgerrecht und nichts besonders, die "Hilfscherriffs" legen das nur gerne als ihr privileg aus um sich wichtigzutun, oder was zu kompensieren.


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Sicherheitsdienst

24.04.2015 um 21:34
@Kc
Das stimmt so aber nicht ganz.
Zitat von KcKc schrieb:Gehe ich lediglich auf der gegenüberliegenden Straßenseite am Gelände vorbei, dürfen diese Securities überhaupt nichts mit mir machen. Ausweiskontrolle? Festhalten? Weil ich etwas ,,ausländisch" aussehe oder weil die Herren, warum auch immer, glauben, ich könnte irgendeine Straftat planen? :D

Die dürfen sich dann mindestens über eine Anzeige samt Schadenersatzforderungen wegen Freiheitsberaubung und eventueller Körperverletzung freuen!

Denn sie sind KEINE Polizisten!
Hast du zB auf der gegenüberliegenden Seite ein Messer dabei,einen Molotowcocktail oder anderes brennbares Material, eine Schusswaffe dabei,oder drohst gar lautstark, dass du alle umbringen wirst,beschränken sich die Aufgabengebiete schon nicht mehr allein nur auf den innerhalben Bereich.
Eine Gefahr darf man abwehren gemäß des Strafgesetzbuch § 34 Rechtfertigender Notstand.


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24.04.2015 um 21:37
@Heijopei
Genau genommen hast du recht damit , man muss sich nicht ausweisen, allerdings brauchen dich die Securitys dann auch nicht hineinzulassen. Sie dürfen dir den Zutritt verweigern , wenn du dich nicht ausweisen möchtest.
Somit kommst du dann also nirgends hinein, das bringt dir also gar nichts.


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24.04.2015 um 21:50
@Maverick119
Zitat von Maverick119Maverick119 schrieb:allerdings brauchen dich die Securitys dann auch nicht hineinzulassen.
Das stimmt wohl und geht mit dem Hausrecht einher , das ist klar .

Es ist wohl aber auch häufig der Fall das diese sogenannten Securitys in öffentlichem Raum patroullieren und den dicken Max markieren.
Dabei wird gerne übersehen das sich gerade in diesem Gewerbe sehr gerne einschlägig bekannte Schläger tummeln, nicht selten aus der Rechten Szene , und diese sogar gerne eingesetzt werden aufgrund ihrer Kampferfahrenheit.


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24.04.2015 um 21:52
@Maverick119

Ja toll, was sind das denn jetzt für Spezialfälle - wenn ich schwer bewaffnet durch die Gegend laufe, großartig :D

Aber again - Sicherheitsleute dürfen nicht mehr, als jeder andere, gewöhnliche Bürger auch.
Es ist mir schleierhaft, warum manche glauben, diese Personen hätten ganz besondere, polizeiähnliche Rechte, das ist einfach nicht der Fall.

Einige Securities mögen sich ja als halbe Polizisten begreifen, aber das ist inkorrekt.


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24.04.2015 um 21:57
@Heijopei
Ja, das stimmt schon, es gibt bei einigen Securitys schon schwarze Schafe, die meinen nun zum Hilfssheriff gekürt worden zu sein , wenn sie auf Streife gehen. Oft aber sind bei den Securitys keine rechtsradikale , weil man bei den meisten ein sauberes Führungszeugnis benötigt.
Oft treffen Securitys auch auf Gruppen von Rechtsradikalen. Ehrlich gesagt, ich möchte da nicht an einem Bahnhof patroullieren müssen , wenn eine Gruppe Rechter dort eintrifft. Hab schon oft gehört dass sogar die Polizei da Angst hat davor und oft schicken die erstmal die Securitys los und sie halten sich dabei eher zurück.


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Sicherheitsdienst

24.04.2015 um 21:59
@Maverick119
Zitat von Maverick119Maverick119 schrieb:Hast du zB auf der gegenüberliegenden Seite ein Messer dabei,einen Molotowcocktail oder anderes brennbares Material, eine Schusswaffe dabei,oder drohst gar lautstark, dass du alle umbringen wirst,beschränken sich die Aufgabengebiete schon nicht mehr allein nur auf den innerhalben Bereich.
Eine Gefahr darf man abwehren gemäß des Strafgesetzbuch § 34 Rechtfertigender Notstand.
Das darf aber jeder Bürger sofern er sich in der lage dazu sieht , dafür muss man kein Security sein.


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Sicherheitsdienst

24.04.2015 um 21:59
@Kc
Klar im Normalfall , das heisst wenn du auf der gegenüberliegenden Seite bist ,dürfen die freilich nichts gegen dich unternehmen.Tun sie es trotzdem so darfst du sie freilich anzeigen und melden.


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24.04.2015 um 22:04
@Heijopei
Ja, schon, aber wie willst du dich als Zivilperson dagegen verteidigen, du hast ja keine Waffe dabei und keine Ausrüstung. Nur mit den Fäusten wirst du dich ja wohl kaum gegen eine Messerattacke, oder eine Schusswaffe , oder Baseballschläger wehren können, das wäre ja lebensmüde. Es sei denn du bist ein neuer Bruce Lee.


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Sicherheitsdienst

24.04.2015 um 22:07
@Maverick119
Zitat von Maverick119Maverick119 schrieb:Hab schon oft gehört dass sogar die Polizei da Angst hat davor und oft schicken die erstmal die Securitys los und sie halten sich dabei eher zurück.
Das sind Urbane Legenden und /oder Heldenmythos der Securitys.
die werden von niemandem irgendwo "vor" geschickt , schon gar nicht von der Polizei.
Im Gegenteil , die werden weggeschickt um nicht zu stören , gut ne zeugenaussage dürfen sie auch machen.

Die Polizei holt sich die in bereitschaft befindliche Mobile einsatzgruppe falls nötig und fertig ist die Laube, aber ganz bestimmt schickt die keine "Wachmänner irgendwie vor " als Scout :)

Selten son scheiss gelesen.....


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Sicherheitsdienst

24.04.2015 um 22:14
@Heijopei
Wenn dich da mal nicht täuscht. Das ist nicht das erste Mal, dass die Polizei da erst mal abwartet, bis die Verstärkung da ist.
Bei uns in der Stadt war mal eine Motorradgruppe und die haben in der Stadt an einem Gebäude eine Pause eingelegt angefangen zu pöpeln und zu prügeln. Ich hab selbst gesehen, wie die ersten Streifenwagen da ankamen, da ist keiner ausgestiegen. Die haben brav gewartet bis genug Mannschaftsbusse ankamen mit Polizisten und das war schon vor zig Jahren so.Täusch dich mal nicht. Auch die Polizisten können es mit der Angst zu tun bekommen.


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